In Sachsen-Anhalt dürfen Sie einen Zaun an der Grundstücksgrenze bis 2 Meter Höhe ohne Baugenehmigung bauen, solange das Grundstück nicht im Außenbereich liegt (§ 60 Abs. 1 Nr. 7 BauO LSA). An der Grenze zum Nachbarn muss er ortsüblich sein und auf Ihrem eigenen Grund stehen. Den Nachbarn müssen Sie das Vorhaben schriftlich anzeigen, und zwar mindestens vier Wochen, bevor die Arbeiten beginnen. So regelt es das Nachbarschaftsgesetz Sachsen-Anhalt (NbG) in den §§ 23, 24 und 27. Ein Bebauungsplan oder eine Satzung der Gemeinde kann strengere Vorgaben enthalten.
Die Regeln in der Übersicht
| Frage | Antwort | Grundlage |
|---|---|---|
| Brauche ich eine Baugenehmigung? | Bis 2 m Höhe nicht, außer im Außenbereich. | § 60 Abs. 1 Nr. 7 BauO LSA |
| Wie hoch darf der Zaun zum Nachbarn sein? | Ortsüblich, ersatzweise bis 2,0 m. | § 23 NbG |
| Muss ich einzäunen? | Nur auf Verlangen des Nachbarn zum Schutz seines Grundstücks. | § 22 NbG |
| Wo steht der Zaun? | An der Grenze, auf eigenem Grund. | § 24 NbG |
| Wer zahlt? | Je zur Hälfte nur bei gegenseitiger Einfriedungspflicht. | § 25 NbG |
| Wen muss ich informieren? | Eigentümer und unmittelbaren Besitzer nebenan, schriftlich, mindestens 4 Wochen vorher. | § 27 NbG |
Braucht ein Zaun nach der Bauordnung Sachsen-Anhalt eine Genehmigung?
Die Bauordnung des Landes zählt Mauern und Einfriedungen bis 2 Meter Höhe zu den verfahrensfreien Vorhaben. Für höhere Zäune gilt die Genehmigungspflicht nach § 58 Abs. 1 BauO LSA.
Im Außenbereich, vereinfacht gesagt außerhalb der zusammenhängend bebauten Ortsteile, sind nur offene, sockellose Einfriedungen für Grundstücke land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe verfahrensfrei. Auch ein verfahrensfreier Zaun muss den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen (§ 60 Abs. 5 BauO LSA).
Zaunhöhe nach dem Nachbarschaftsgesetz Sachsen-Anhalt
§ 23 NbG verlangt, dass die Einfriedung ortsüblich ist. Eine Zahl nennt das Gesetz nur für den Fall, dass sich nichts Ortsübliches feststellen lässt. Dann ist ein Zaun bis 2,0 Meter Höhe erlaubt. Werte wie 1,20 oder 1,80 Meter stehen in § 23 nicht.
Nach der Nachbarrechtsbroschüre des Justizministeriums ist eine Einfriedung ortsüblich, wenn Zäune dieser Art und Höhe in der Umgebung auf mehreren Grundstücken stehen und keine Einzelfälle sind. Am schnellsten klärt das ein Gang durch die eigene Straße. Nachbarn können auch etwas anderes vereinbaren (§ 2 Abs. 1 NbG). Welche Zaunformen zu den Magdeburger Stadtteilen passen, beschreibt unsere Seite Metallzäune und Schmiedeeisen für Magdeburg.
Einfriedungspflicht und Rechtseinfriedung: Wer einzäunen muss und wer zahlt
Eine allgemeine Einfriedungspflicht enthält das Nachbarschaftsgesetz nicht. Einzäunen müssen Sie nach § 22 Abs. 1 NbG, wenn der Nachbar es verlangt und der Zaun nötig ist, um sein Grundstück vor nicht nur unwesentlichen Beeinträchtigungen zu schützen, die von Ihrem ausgehen. Das Justizministerium nennt als typischen Fall die Haltung von Hühnern oder Hunden. Auch eine Rechtseinfriedung gibt es in Sachsen-Anhalt nicht, denn die §§ 22 bis 28 NbG kennen keine Pflicht, die rechte oder die linke Grundstücksseite einzufrieden.
Sind beide Nachbarn gegenseitig zur Einfriedung verpflichtet, kann jeder verlangen, dass eine gemeinsame Einfriedung auf die Grenze gesetzt wird. Errichtung und Unterhaltung zahlen dann beide je zur Hälfte (§ 25 NbG). Für den freiwillig gebauten Zaun regelt das Nachbarschaftsgesetz keine Kostenbeteiligung des Nachbarn.
Welcher Grenzabstand gilt für einen Zaun in Sachsen-Anhalt?
Einen allgemeinen Mindestabstand zum Nachbargrundstück schreibt das Nachbarschaftsgesetz für Zäune nicht vor. Nach § 24 Abs. 1 NbG ist die Einfriedung an der Grenze zu errichten, nach der Broschüre des Justizministeriums immer auf dem eigenen Grundstück. Vor dem Bau sollte deshalb feststehen, wo die Grenze verläuft, denn auch Pfosten und Fundamente gehören auf Ihre Seite. Auf die Grenze selbst darf der Zaun nur gesetzt werden, wenn der Nachbar einwilligt oder eine gemeinsame Einfriedung nach § 25 verlangt werden kann (§ 24 Abs. 3 NbG).
Nur neben landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, die außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen und kein ausgewiesenes Bauland sind, muss die Einfriedung auf Verlangen des Nachbarn in der Regel 0,5 Meter zurückbleiben (§ 24 Abs. 2 NbG).
Hecke, Sichtschutzwand und Grenzbebauung
Eine Hecke bis 1,50 Meter Höhe braucht mindestens 0,50 Meter Abstand zum Nachbargrundstück, bis 3 Meter Höhe 1 Meter (§ 34 NbG).
Für die Grenzbebauung mit einem blickdichten Zaun zählt in Sachsen-Anhalt § 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 3 BauO LSA. Danach sind geschlossene Einfriedungen außerhalb von Gewerbe- und Industriegebieten bis 2 Meter Höhe ohne eigene Abstandsflächen zulässig. Ortsüblich muss der Zaun trotzdem sein, und ein Bebauungsplan kann geschlossene Einfriedungen ausschließen. Bauarten zeigt der Ratgeber zum Sichtschutz aus Metall.
Nachbarn vier Wochen vorher schriftlich informieren
Für den ortsüblichen Zaun auf eigenem Grund sieht das Nachbarschaftsgesetz keine Einwilligung des Nachbarn vor, wohl aber eine Anzeige. § 27 NbG verlangt, dass Sie das Vorhaben mit seinen Einzelheiten mindestens vier Wochen vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzeigen. Das gilt für den neuen Zaun ebenso wie für Beseitigung, Ersatz und jede wesentliche Änderung, auch wenn der Nachbar nichts dazu bezahlen muss.
Ist das Nachbargrundstück vermietet oder verpachtet, geht die Anzeige an den Eigentümer und an den unmittelbaren Besitzer, zum Beispiel den Mieter oder Pächter. Sinnvoll sind Angaben zu Verlauf, Länge, Höhe, Material und geplantem Beginn, am besten mit Skizze. Von der Schriftform lässt das Gesetz keine Abweichung zu (§ 2 Abs. 2 NbG). Der sichere Weg ist ein unterschriebener Brief.
Vor Ablauf der vier Wochen darf nur begonnen werden, wenn Eigentümer und unmittelbarer Besitzer mit dem früheren Beginn einverstanden sind (§ 3 Abs. 2 NbG). Schicken Sie die Anzeige deshalb ab, sobald Verlauf, Höhe und Material feststehen.
Wenn der Nachbar nicht einverstanden ist
Entspricht der fertige Zaun nicht den §§ 22 bis 24 NbG, kann der Nachbar Änderung oder Beseitigung verlangen, muss dafür aber binnen Jahresfrist klagen. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Zaun errichtet oder erneuert wurde (§ 28 NbG). Wohnen beide Parteien in Sachsen-Anhalt, ist die Klage nach Auskunft des Justizministeriums erst zulässig, nachdem eine gemeindliche Schiedsstelle, ein Rechtsanwalt oder ein Notar versucht hat, den Streit beizulegen.
Bebauungsplan und Satzungen: Beispiele aus Magdeburg
Schreibt eine öffentlich-rechtliche Vorschrift eine andere Art der Einfriedung vor, tritt sie an die Stelle des Ortsüblichen (§ 23 Satz 3 NbG). Eine stadtweite Einfriedungssatzung ist im Ortsrecht der Landeshauptstadt Magdeburg nicht verzeichnet (Abruf Oktober 2026). Vorgaben stehen in einzelnen Plänen, Satzungen und Verordnungen:
- Der Bebauungsplan Nr. 460-1 „Wasserwerk Buckau“ verlangt für Einfriedungen zur Straße Hecken- oder Strauchpflanzungen, bei Bedarf kombiniert mit einem Drahtgitterzaun.
- Der Bebauungsplan Nr. 02/92 „Am Kirschberg“ in Beyendorf-Sohlen lässt nur offene Einfriedungen zu, bis 0,80 Meter über dem angrenzenden öffentlichen Fußweg oder Straßenraum.
- Die Stadt hat 15 Erhaltungssatzungsgebiete festgelegt, darunter Stadtfeld Ost und West, Sudenburg, Cracau und Werder. Dort kann auch ein neuer Zaun eine Genehmigung der Stadt brauchen.
- Stacheldraht, scharfe Spitzen und sonstige scharfkantige Gegenstände, die im Straßenverkehr Personen oder Sachen schädigen können, dürfen entlang von Grundstücken nur ab 2,50 Metern über dem Erdboden angebracht werden (§ 3 Abs. 4 der Gefahrenabwehrverordnung). Ob geschmiedete Zierspitzen darunter fallen, beantwortet das Ordnungsamt.
In festgesetzten Überschwemmungsgebieten untersagt § 78a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes außerdem die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen, die den Wasserabfluss behindern können.
Welcher Plan oder welche Erhaltungssatzung für Ihr Grundstück gilt und ob die genannten Pläne noch aktuell sind, beantwortet der Fachdienst Bauleitplanung der Landeshauptstadt. Für Baugenehmigungen ist der Fachdienst Bauordnungsamt und Denkmalschutz zuständig. Im Umland fragen Sie beim Bauamt der Gemeinde nach.
Was in Brandenburg anders ist
In Brandenburg ist die Einfriedung mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen (§ 29 BbgNRG). Sachsen-Anhalt verlangt vier Wochen und schreibt die Schriftform vor. Außerdem kennt Brandenburg die Rechtseinfriedung, bei der auf Verlangen des Nachbarn die Grenze zum rechten Nachbargrundstück einzufrieden ist (§ 28 BbgNRG). Mehr dazu steht in den Beiträgen zu den Zaunvorschriften in Brandenburg und zum Zaun an der Grundstücksgrenze in Brandenburg. Wer in Berlin baut, findet die Regeln im Beitrag über Genehmigungen und Abstände beim Zaunbau in Berlin.
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Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt weder eine Rechtsberatung noch die Auskunft der zuständigen Behörde. Stand: Oktober 2026.
Häufige Fragen zum Zaun in Sachsen-Anhalt
Wie hoch darf ein Zaun in Sachsen-Anhalt ohne Genehmigung sein?
Bis 2 Meter Höhe sind Mauern und Einfriedungen verfahrensfrei, sofern das Grundstück nicht im Außenbereich liegt (§ 60 Abs. 1 Nr. 7 BauO LSA). Ein Bebauungsplan oder eine Satzung der Gemeinde kann niedrigere Höhen festlegen.
Wie dicht darf ein Zaun an der Grundstücksgrenze stehen?
Unmittelbar an der Grenze, aber auf dem eigenen Grundstück. Auf die Grenze selbst darf er nur gesetzt werden, wenn der Nachbar einwilligt oder beide zur gemeinsamen Einfriedung verpflichtet sind (§ 24 NbG).
Kann der Nachbar einen Zaun verbieten?
Eine Einwilligung des Nachbarn sieht das Nachbarschaftsgesetz für einen ortsüblichen Zaun auf Ihrem Grund nicht vor. Er muss aber mindestens vier Wochen vorher eine schriftliche Anzeige erhalten und kann klagen, wenn der Zaun den §§ 22 bis 24 NbG nicht entspricht.
Gibt es in Sachsen-Anhalt eine Rechtseinfriedung?
Nein. Das Nachbarschaftsgesetz enthält keine Regel, nach der die rechte oder die linke Grundstücksseite einzufrieden ist. Einzäunen muss nach § 22 NbG nur, wer vom Nachbarn dazu aufgefordert wird, weil dessen Grundstück den Schutz braucht.
Wer bezahlt den Zaun zwischen zwei Grundstücken?
Je zur Hälfte tragen die Nachbarn Errichtung und Unterhaltung nur bei einer gemeinsamen Einfriedung, zu der beide gegenseitig verpflichtet sind (§ 25 NbG). Für einen freiwillig gebauten Zaun regelt das Gesetz keine Kostenbeteiligung des Nachbarn.
