Die vorgeschriebene Geländerhöhe beträgt in Berlin und Brandenburg mindestens 0,90 m, bei mehr als 12 m Absturzhöhe mindestens 1,10 m. Pflicht ist ein Geländer, sobald eine begehbare Fläche unmittelbar an eine mehr als 1 m tiefer liegende Fläche grenzt. Beides steht in § 38 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) und der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO), in Sachsen-Anhalt in § 37 BauO LSA. Beim Stababstand gehen die Länder auseinander, und einige oft zitierte Maße stammen aus der DIN 18065 und nicht aus dem Gesetz.
Ab welcher Höhe ist ein Geländer Pflicht?
Maßgeblich ist die Absturzhöhe, also der Höhenunterschied zwischen der begehbaren Fläche und der Fläche darunter. Alle drei Bauordnungen verlangen eine Umwehrung, so heißen Geländer und Brüstungen im Gesetz, für begehbare Flächen, die unmittelbar an mehr als 1 m tiefer liegende Flächen angrenzen (jeweils Abs. 1 Nr. 1). Bei genau einem Meter greift die Pflicht nach dem Wortlaut noch nicht, bei einer Terrasse am Hang mit 1,05 m schon.
Eigens nennt § 38 Dächer und Dachteile, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (Abs. 1 Nr. 3), etwa eine Dachterrasse, und die freien Seiten von Treppenläufen, Treppenabsätzen und Treppenaugen (Nr. 6). Ausgenommen sind Flächen, bei denen eine Umwehrung dem Zweck widerspräche. § 37 BauO LSA nennt als Beispiele Verladerampen, Kais und Schwimmbecken.
Geländerhöhe für Balkon, Terrasse und Fenster im Überblick
Die Mindesthöhe richtet sich nach der Absturzhöhe, gleich an welchem Bauteil das Geländer steht.
| Situation | Mindesthöhe | Grundlage |
|---|---|---|
| Balkon, Terrasse, Dachterrasse oder Galerie mit 1 m bis 12 m Absturzhöhe | 0,90 m | § 38 Abs. 4 Nr. 1 BauO Bln und BbgBO |
| Dieselben Flächen mit mehr als 12 m Absturzhöhe | 1,10 m | § 38 Abs. 4 Nr. 2 BauO Bln und BbgBO |
| Dieselben Flächen in Sachsen-Anhalt | 0,90 m, über 12 m Absturzhöhe 1,10 m | § 37 Abs. 4 BauO LSA |
| Fensterbrüstung | 0,80 m, über 12 m Absturzhöhe 0,90 m | § 38 Abs. 3 Satz 1 BauO Bln und BbgBO, § 37 Abs. 3 Satz 1 BauO LSA |
| Arbeitsstätten | 1,00 m, über 12 m Absturzhöhe 1,10 m | ASR A2.1, Nr. 5.1 Abs. 2 |
Aus dem Stockwerk lässt sich die Absturzhöhe nicht sicher ablesen, weil Geschosshöhen und Gelände von Haus zu Haus verschieden sind. Sie wird am Objekt gemessen.
Wie die Höhe eines Balkongeländers gemessen wird, steht nicht in den Bauordnungen. Auf der sicheren Seite liegt, wer von der Oberkante des fertigen Belags bis zur Oberkante des Geländers misst. Kommen später Holzroste oder Platten auf Stelzlagern auf den Balkon, liegt die Standfläche höher und das Geländer ist um dieses Maß niedriger als geplant.
Bei Fenstern zählt die Brüstung. Reicht sie nicht, muss ein Geländer davor die Höhen aus Abs. 4 erreichen, also 0,90 m oder 1,10 m, wie beim französischen Balkon vor einem bodentiefen Fenster (Abs. 3 Satz 2). Ein Fenstergitter als Einbruchschutz hat eine andere Aufgabe und soll im Erdgeschoss Einbrecher fernhalten.
Treppengeländer: Vorschriften zu Höhe, Handlauf und Stufenzahl
§ 34 Abs. 6 BauO Bln und § 34 Abs. 6 BbgBO verlangen gleichlautend: „Treppen müssen einen festen und griffsicheren Handlauf haben.“ Eine Stufenzahl steht dort nicht.
Für das Geländer gilt § 38. Dessen Abs. 1 Nr. 6 verlangt eine Umwehrung an den freien Seiten der Treppe und nennt dafür keine Absturzhöhe, während Abs. 4 die Mindesthöhe von 0,90 m an Absturzhöhen ab 1 m knüpft. Ob eine kurze Treppe mit wenigen Stufen ein Geländer braucht, klären Sie deshalb mit der Bauaufsichtsbehörde.
Die DIN 18065 „Gebäudetreppen“ bezeichnet erst eine Folge von mindestens drei Stufen als Treppenlauf, worauf sich die oft genannte Grenze von drei Stufen stützt. Ein Treppengeländer sieht die Norm vor, wenn die freie Seite an eine mehr als 1 m tiefer liegende Fläche grenzt. Der Handlauf soll nach der Norm 80 bis 115 cm hoch sitzen, gemessen lotrecht über der Stufenvorderkante.
Bauaufsichtlich zu beachten ist die DIN 18065 als Technische Baubestimmung. Berlin hat sie in der VV TB Bln eingeführt (lfd. Nr. A 4.2.1), Brandenburg übernimmt die Muster-Verwaltungsvorschrift des Deutschen Instituts für Bautechnik. Beide nehmen Treppen in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 und in Wohnungen aus. Im Einfamilienhaus dieser Gebäudeklassen bleibt die Norm eine sinnvolle Planungsgrundlage.
Stababstand: Berlin nennt 12 cm, Brandenburg und Sachsen-Anhalt keine Zahl
Berlin hat in § 38 einen fünften Absatz, den es in Brandenburg und in Sachsen-Anhalt nicht gibt. In, an und auf Gebäuden dürfen Öffnungen in Geländern, Brüstungen und anderen Umwehrungen „mindestens in einer Richtung nicht breiter als 0,12 m sein“. Zwischen Umwehrung und gesicherter Fläche darf der waagerechte Zwischenraum höchstens 0,04 m betragen (§ 38 Abs. 5 BauO Bln). Der Absatz gilt für Balkongeländer und Treppengeländer gleichermaßen, macht keine Ausnahme für Häuser ohne Kinder und sagt nichts zum Überklettern. Die 4 cm betreffen vor allem Geländer, die vor der Stirnseite der Balkonplatte montiert sind.
§ 38 BbgBO und § 37 BauO LSA enden mit dem vierten Absatz und nennen für Öffnungen im Geländer keine Zahl. Bekannt ist das Maß von 12 cm dort aus der DIN 18065. Die Norm nennt es für Treppengeländer in Gebäuden, in denen mit unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen ist, und verlangt dort auch, das Überklettern zu erschweren. Sinnvoll ist es, in beiden Ländern auch am Balkon mit 12 cm zu planen und auf waagerechte Stäbe zu verzichten, wo Kinder wohnen oder später einziehen können.
Geländer-Vorschriften in Sachsen-Anhalt und für Arbeitsstätten
In Sachsen-Anhalt stimmt § 37 BauO LSA in den Maßen mit Berlin und Brandenburg überein, auch bei den Fensterbrüstungen. Ein Balkon in Magdeburg wird also nach denselben Zahlen geplant wie einer in Potsdam.
Für Arbeitsstätten nennt die Technische Regel ASR A2.1 höhere Werte. Umwehrungen müssen dort mindestens 1,00 m hoch sein, bei mehr als 12 m Absturzhöhe 1,10 m, und der lichte Abstand zwischen senkrechten Füllstäben darf höchstens 0,18 m betragen (Nr. 5.1). Soll das Geländer in eine Werkstatt, ein Büro oder ein Lager, gehört die Nutzung gleich in die Anfrage.
Wer ist für die richtige Geländerhöhe verantwortlich?
Bei Errichtung und Änderung ist der Bauherr dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden, die anderen Beteiligten im Rahmen ihres Wirkungskreises (§ 52 BauO Bln, § 52 BbgBO). Das ausführende Unternehmen steht dafür ein, dass seine Arbeiten diesen Anforderungen entsprechen (§ 55 Abs. 1). Ein Angebot unter dem Mindestmaß entlastet deshalb weder den Auftraggeber noch den Betrieb.
Ein altes Geländer an einem rechtmäßig bestehenden Gebäude ist in Berlin mindestens in dem Zustand zu erhalten, der den Vorschriften aus der Zeit der Errichtung entspricht (§ 81 Abs. 1 BauO Bln). Eine Anpassung kann die Behörde verlangen, wenn Leben oder Gesundheit gefährdet sind, in Brandenburg bei erheblichen Gefahren (§ 81 Abs. 1 BbgBO). Wer es durch ein neues ersetzt, plant besser mit den heutigen Maßen und bespricht Ausnahmen vorher mit der Bauaufsichtsbehörde.
Wann lohnt sich die Nachfrage beim Bauamt?
Instandhaltungsarbeiten sind in Berlin verfahrensfrei und brauchen in Brandenburg keine Baugenehmigung (jeweils § 61 Abs. 4). Die Anforderungen aus § 38 gelten trotzdem (§ 61 Abs. 5 BauO Bln, § 59 Abs. 2 BbgBO). Ob der Austausch eines Geländers im Einzelfall noch Instandhaltung ist, beantwortet die Bauaufsichtsbehörde, im Alltag meist Bauamt genannt. Vorher nachfragen sollten Sie vor allem in diesen Fällen:
- Ein Balkon, eine Außentreppe oder eine Dachterrasse entsteht neu. In den Katalogen der verfahrensfreien Vorhaben (jeweils § 61) sind sie nicht genannt.
- Bei einem Denkmal braucht schon die Instandsetzung eine denkmalrechtliche Genehmigung (§ 11 Abs. 1 DSchG Bln) oder Erlaubnis (§ 9 Abs. 1 BbgDSchG).
- Soll bei einem Umbau ein historisches Geländer bleiben, das niedriger als 0,90 m ist, kommt eine Abweichung nach § 67 in Betracht, über die die Bauaufsichtsbehörde entscheidet.
In Berlin ist die Bauaufsicht des Bezirksamts zuständig, in Brandenburg die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder einer Großen kreisangehörigen Stadt mit dieser Aufgabe (§ 57 Abs. 1 BbgBO). Welche Stellen in Berlin bei Vorhaben am Grundstück außerdem mitreden, beschreibt der Beitrag Zaunbau in Berlin: Genehmigungen und rechtliche Vorgaben.
Vom Aufmaß zum fertigen Geländer
Smith Kunstschmiede fertigt Geländer aus Metall nach Maß in der eigenen Werkstatt in Gubin, feuerverzinkt und pulverbeschichtet. Aufmaß vor Ort und Montage erledigen eigene Teams. Für die Planung zählen Absturzhöhe, Höhe des fertigen Belags und Nutzung des Gebäudes. Ausgeführte Beispiele zeigt die Galerie Balkongeländer, Richtwerte zu den Kosten stehen im Beitrag Balkongeländer aus Metall. Die Leistungen in Berlin zeigt die Seite Metallzäune und Schmiedeeisen für Berlin. Für eine erste Einschätzung genügen ein paar Fotos und die ungefähre Länge, am einfachsten über die Kontaktseite.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt weder eine Rechtsberatung noch die Auskunft der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Stand: Oktober 2026.
Häufige Fragen zur Geländerhöhe
Wie hoch muss ein Balkongeländer sein?
In Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt mindestens 0,90 m bei einer Absturzhöhe von 1 m bis 12 m. Liegt der Balkon mehr als 12 m über der Fläche darunter, sind es mindestens 1,10 m. Grundlage sind § 38 Abs. 4 BauO Bln, § 38 Abs. 4 BbgBO und § 37 Abs. 4 BauO LSA.
Ab welcher Höhe ist ein Geländer vorgeschrieben?
Sobald eine begehbare Fläche unmittelbar an eine mehr als 1 m tiefer liegende Fläche grenzt. Dächer, auf denen sich Menschen aufhalten, und die freien Seiten von Treppen nennt § 38 der Berliner und der Brandenburgischen Bauordnung eigens. Bis 1 m Höhenunterschied verlangt Abs. 1 Nr. 1 keine Umwehrung.
Ab wie vielen Stufen braucht eine Treppe ein Geländer?
Eine Stufenzahl steht weder in der Berliner noch in der Brandenburgischen Bauordnung. Beide verlangen einen festen und griffsicheren Handlauf und eine Umwehrung an den freien Seiten der Treppe. Die DIN 18065 sieht ein Treppengeländer vor, wenn die freie Seite an eine mehr als 1 m tiefer liegende Fläche grenzt, und spricht erst ab drei Stufen von einem Treppenlauf.
Wie hoch muss ein Treppengeländer sein?
Bei Absturzhöhen von 1 m bis 12 m mindestens 0,90 m, darüber 1,10 m (§ 38 Abs. 4 BauO Bln und BbgBO). Der Handlauf soll nach der DIN 18065 80 bis 115 cm hoch sitzen, gemessen lotrecht über der Stufenvorderkante.
Wie groß darf der Abstand zwischen den Geländerstäben sein?
In Berlin dürfen Öffnungen im Geländer in mindestens einer Richtung höchstens 12 cm breit sein, der waagerechte Zwischenraum zur gesicherten Fläche höchstens 4 cm (§ 38 Abs. 5 BauO Bln). Die Bauordnungen von Brandenburg und Sachsen-Anhalt nennen keine Zahl. Für Treppengeländer in Gebäuden, in denen mit unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen ist, nennt die DIN 18065 ebenfalls 12 cm.
